Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ana sayfa-Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines

a) Wir verkaufen und liefern als Großhandelsunternehmen grundsätzlich an Unternehmer, an Gewerbetreibende der Lebensmittelbranche sowie gewerbliche Großverbraucher

b) Für alle – auch zukünftige - Verträge mit einem Unternehmen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, wir haben der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis abweichender Klauseln des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

2.Vertragsschluss

a) Die Angaben auf unseren Preislisten und Angeboten gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Erst die Bestellung der Ware durch den Kunden stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware, die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.

b) Maßgeblich für den Vertragsinhalt, insbesondere für Preise, Menge und Lieferzeit ist unsere Rechnung.

3.Bestellungen

a) Eine Bestellung hat die genaue Artikelnummer und Artikelbezeichnung, sowie die bestellten Mengen in Form von Verpackungseinheit (logistische Einheit/Karton) und Liefertermin zu enthalten.

b) Die täglichen Bestellannahmezeiten enden von Montag bis Donnerstag 17:00 Uhr und Freitag um 12:00 Uhr. Bestellungen, die zeitlich später erfolgen, können erst am darauffolgenden Werktag bearbeitet werden.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

a) Sofern vertraglich nicht anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils gültigen Großhandelspreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Wir sind bei Verkäufen auf Abruf für 4 Monate ab Vertragsschluss an den bestätigten Preis gebunden. Nach Ablauf dieser Bindungsfrist gilt unser jeweils aktueller Listenpreis.

c) Für den Fall, dass Steuern oder öffentliche Abgaben nach Vertragsschluss neu eingeführt oder erhöht werden oder unser Vorlieferant unmittelbar Preiserhöhungen durchführt, sind wir zu entsprechenden Preiserhöhungen berechtigt.

d) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei vereinbarten Banküberweisungen gilt der Tag der Wertstellung bei uns als Zahlungstag. Zahlt der Käufer den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, so gerät er auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber in Höhe von 8,00 % p.a., zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.


e) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

f) Wird nach Abschluss des Vertrages aus begründetem Anlass erkennbar, dass unser Anspruch auf die vom Käufer zu erbringende Gegenleistung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B., weil der Käufer fällige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt), sind wir berechtigt, unsere Leistung so lange zurückzuhalten, bis der Käufer die Gegenleistung erbracht oder Sicherheit geleistet hat. Erbringt der Käufer innerhalb einer Frist von einer Woche nach Aufforderung weder die vollständige Gegenleistung noch eine geeignete Sicherheit, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. § 323 BGB findet entsprechende Anwendung. Unser Recht, unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

g) Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers aus der Geschäftsbeziehung ist ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgeschlossen. § 354a HGB bleibt unberührt.

5. Lieferung

a) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Transport auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers. Die Lieferung ist im Zeitpunkt des Empfanges der Ware am Anlieferpunkt des Käufers ausgeführt und erbracht.

Die Lieferung erfolgt frühestens nach 2 Werktagen nach Aufgabe der Bestellung.

b) Wir sind in für den Käufer zumutbaren Umfang zur Teillieferung berechtigt, Jede Teillieferung führt zur teilweisen Erfüllung der Lieferpflicht.

c) Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können wir Schadensersatz bis zur Höhe des Kaufpreises verlangen. Das Recht des Käufers zum Nachweis, dass der Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist, bleibt unberührt.

d) Wir haften nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung oder für verzögerte Lieferung und Leistung, soweit diese durch ein Ereignis höherer Gewalt ( Force Majeure) oder andere im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse, für welche wir nicht verantwortlich sind, verursacht wurde. Unvorhersehbare Ereignisse im Sinne des vorstehenden Satzes sind unter anderem Arbeitsstörungen und -unterbrechung, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten in der Beschaffung von Waren, Verzögerung des Transportes, Energieverknappung, Schwierigkeiten in der Erlangung behördlicher Genehmigungen und behördlichen Maßnahmen oder Nicht- bzw. Falschlieferungen durch Vorlieferanten. Für den Fall, dass die Behinderung lediglich vorübergehend ist, wird der Zeitpunkt der geschuldeten Lieferung für den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufphase hinausgeschoben. Ist dem Käufer eine derartige Verspätung begründet nicht zumutbar, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag durch unverzügliche schriftliche Mitteilung zurückzutreten. Falls die Behinderung die Lieferung oder Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert und nicht lediglich vorübergehend ist, sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In dem Fall sind wir verpflichtet, bereits erhaltene Zahlungen von dem Käufer zurückzuzahlen. Wir sind verpflichtet, den Käufer von den Behinderungen, die zur Leistungsverzögerung bzw. -unmöglichkeit führen und über den voraussichtlichen Zeitraum der Verzögerung unverzüglich zu unterrichten.

6. Mängelgewährleistung, Schadensersatz, Rügepflichten

a) Die gelieferte Ware ist durch den Käufer unverzüglich auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Mindermengen, Falschlieferungen und äußerlich erkennbar beschädigte Waren sind bereits


auf der Empfangsquittung zu vermerken. Sämtliche Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt der Käufer diesen Pflichten nicht nach, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein nicht erkennbarer Mangel erst später, so hat der Käufer diesen unverzüglich nach der Entdeckung spezifiziert zu rügen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Ware auch hinsichtlich eines solchen Mangels als genehmigt.

b) Bei rechtzeitiger und begründeter Beanstandung der Ware sind wir berechtigt, die mangelhafte Ware nach unserer Wahl zurückzunehmen und durch vertragsgemäße Ware zu ersetzen oder die gelieferte Ware – sofern dies möglich und für den Käufer zumutbar ist – nachzubessern.

c) Sind wir bei begründeten und fristgerecht gerügten Beanstandungen nicht bereit oder in der Lage, innerhalb angemessener Frist für eine Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu sorgen, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

d) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich deliktischer Ansprüche), richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unseres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt oder wir eine Garantie oder das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Sofern eine schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt, ist unsere Haftung begrenzt, auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen und in Fällen einer Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

g) Werbebehauptungen stellen keine Beschaffenheitsangabe dar.

7. Verjährung

a) Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers bei Mängeln der gelieferten Waren (ein- schließlich Schadensersatzansprüche) verjähren in den Fällen des § 437 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einer Frist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Waren.

b) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen nach § 280 BGB oder wegen sonstiger Pflichtverletzungen, die nicht in der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten bestehen, verjähren ebenfalls in einer Frist von einem Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach dem Gesetz.

c) Die Verjährungsregelungen unter a) und b) gelten nicht für Fälle des Unternehmerregresses (§§ 478, 479 BGB) sowie für Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen. Sie gelten ferner nicht Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.

8.Eigentumsvorbehalt

a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Erfüllung sämtlicher Forderungen, die aus der Geschäftsverbindung – gleich aus welchem Rechtsgrund – bestehen, über.

b) Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei einem Zahlungsverzug, wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Verletzung der Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt oder sonstigen Pflichtverletzungen ist der Käufer nach Erklärung des


Rücktritts durch uns verpflichtet, die Vorbehaltsware unverzüglich zurückzugeben. Die Kosten der Rücknahme trägt der Käufer.

c) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht in Zahlungsverzug befindet. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet.

d) Der Käufer tritt hiermit im Voraus sämtliche Forderungen aus Weiterverkäufen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt und kein Insolvenzverfahren gegen den Käufer eingeleitet bzw. die Einleitung mangels Masse abgelehnt worden ist. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiter veräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiter veräußert wird.

e) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Vorbehaltseigentum hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle Informationen zu erteilen, die für eine Durchsetzung unserer Rechte erforderlich sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet uns der Käufer für den entstandenen Ausfall.

f) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

g) Der Verkäufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware angemessen zu versichern und nach Aufforderung durch uns den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen sowie die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an uns abzutreten.

9. Vertraulichkeit

a) Der Käufer ist verpflichtet, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erlangten Informationen über uns vertraulich zu behandeln und seine damit befassten Angestellten entsprechend zu verpflichten.

Dritten darf keine Einsicht gewährt werden

b) Der Verkäufer weist darauf hin, dass er für den Geschäftsablauf notwendige Daten, Name, Adresse, Bestellungen, Rechnungen etc. elektronisch in einer Datenverarbeitung speichert und ggf. diese an eine Inkassofirma, mit der er zusammenarbeitet, weitergeben kann. Der Käufer ist mit der Speicherung der Daten sowie deren Weitergabe einverstanden.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

a) Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) ist ausgeschlossen.

b) Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder gültige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Die Arbeiten an der Website gehen weiter.

Unsere Website befindet sich im Aufbau und wird in Kürze für Sie vollständig verfügbar sein!

Ich verstehe.!